Bei der Überbrückungshilfe 3 kannst du für Digitalisierungsprojekte einmalig bis zu 20.000 € geltend machen. Darunter zählen unteranderem der Aufbau einer Webseite inklusive Onlineshop (Gutscheinshop), die Einrichtung einer digitalen Gästemappe (kontaktloser Check-In / Check-Out) oder die Integration einer cloudbasierten Hotelsoftware. Einen Anspruch darauf hat jeder, der einen Umsatzrückgang von mindestens 30% zum jeweiligen Monat im Referenzjahr 2019 bzw. als Einzelunternehmer einen Rückgang des durchschnittlichen Umsatzes im Jahr 2019 zu den bisherigen Gesamtmonaten des Jahres 2021 hat. Wichtig! Die Digitale Förderung von bis zu 20.000 € bemisst sich in Höhe des vorgegebenen %-Satz vom beantragten Förderungssatzes des Monats. Die Rechnungsstellung des Lieferanten, unabhängig von der Beantragung der Überbrückungshilfe 3, wird bemessen Aufgrund des beantragten Monats und muss auch zu diesem Zeitpunkt fällig gewesen sein.
Das ganze Thema über zusätzliche kostenfreie und einmalige Pakete innerhalb der Überbrückungshilfe 3, wie der Digitalbonus bzw. die Erstattung von Marketingbeiträgen ist dir fremd? Dann kannst du morgen an unserem Online-Beratungstermin mit unserer Expertin einer großen Steuerkanzlei teilnehmen. In einem umfangreichen Gespräch werden dir alle Fragen hierzu live beantwortet.
Nächster Termin:
Freitag, 26. Februar, ab 10.30 Uhr.